Derzeit gibt es in Österreich rund zwei Millionen Menschen (siehe Grafik), die keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, das sind mehr als 20% der Bevölkerung. Sie bilden damit die zweitstärkste Gruppe nach den Mitgliedern der Römisch-Katholischen Kirche.
Die Konfessionsfreien erheben keinen Alleinvertretungsanspruch für diese Bürger und Bürgerinnen, setzen sich jedoch dafür ein, dass diese die gleichen Rechte erhalten, wie all jene, deren religiöse Weltanschauung vom österreichischen Staat anerkannt wird.
Eine rechtliche Vertretung ist notwendig, weil Bürger/innen aufgrund ihrer Nicht-Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft Diskriminierungen im sozialen Ansehen und im beruflichen Alltag unterliegen.
Zu diesen Menschen zählen nicht nur Agnostiker oder Atheisten, sondern auch Religiöse, deren Weltanschauung nicht vom Staat anerkannt wird.
Die Konfessionsfreien stellen sich daher folgende Aufgaben:
Quelle: www.konfessionsfrei.at
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